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Rettungsgasse
Wenn Hilfe benötigt wird, entscheiden meistens Sekunden.
(Siehe auch Falschparker)
So bildet man eine Rettungsgasse
Auf zweispurigen Straßen, fahren Autos auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
So eingeordnet können Rettungsfahrzeuge ohne Behinderung die Einsatzstelle erreichen und Hilfe leisten.
Die Benutzung der Rettungsgasse und die evtl. Behinderung der Rettungskräfte kann und wird Strafrechtlich verfolgt.
Auf dreispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußeren linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.